Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden. Im Falle eines Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft.

Die Waren werden ausschließlich in den im jeweils aktuellen Artikel angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht im Rahmen des Zumutbaren bleiben uns vorbehalten.

Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§2Preise

Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Zubehör oder Dekoration. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die in der Artikelbeschreibung und in der aktuellen Werbung angegebenen Preise beziehen sich auf den jeweiligen Herausgabezeitpunkt der Werbung. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.

§3Liefer-undLeistungszeit

Ist die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar, behalten wir uns vor, eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware zuzusenden. Für diese Ersatzlieferung gilt gegenüber Verbrauchern ebenfalls das einmonatige Rückgaberecht. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass A-K-S Aulich-Kassen-Systeme selbst rechtzeitig und richtig beliefert wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie Produktions- und Lieferengpässe beim Hersteller, insbesondere infolge erheblich gestiegener Nachfrage, auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten), hat A-K-S Aulich-Kassen-Systeme auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen A-K-S Aulich-Kassen-Systeme dazu, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erbrachten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Tritt A-K-S Aulich-Kassen-Systeme wegen Nichtverfügbarkeit der Ware vom Kaufvertrag zurück, verpflichten wir uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und erhaltene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Diese Regelung gilt auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche.

§4Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 10.- sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

A-K-S Aulich-Kassen-Systeme ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar, sondern werden nur erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks ist A-K-S Aulich-Kassen-Systeme nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn A-K-S Aulich-Kassen-Systeme verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte.

§ 5 Unterrichtung des Verbrauchers über Rückgaberecht und Rückgabefolgen bei Verbraucherverträgen

Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können alle Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Beantragung einer Abholung zurückgeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher die Belehrung über sein Rückgaberecht in Textform mitgeteilt worden ist, bei der Lieferung von Waren jedoch nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie uns Ihren Rückgabewunsch innerhalb von einem Monat nach Warenerhalt Telefax, Briefsendung oder E-Mail mitteilen. Das Rückgabeverlangen sowie die Rücksendungsbeauftragung richten Sie bitte an:

A-K-S Aulich-Kassen-Systeme Primtalstrasse 10 78628 Rottweil Telefon: 0741 / 21785 Telefax: 0741 / 2800487 E-Mail: andiprim@aol.com

Zur Durchführung der Rücksendung erhalten Sie einen Retouren-Schein zugesandt, welcher einen Porto-Aufkleber enthält oder wir lassen die Ware bei Ihnen abholen.

Belehrung über Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Die gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei der Rücksendung der Ware wegen Nichtgefallens erhalten sie den Paketaufkleber nur ab einem Warenwert von EUR 40,00. Bitte frankieren Sie ansonsten die Sendung ausreichend.

Die Retouren-Ware ist vollständig (inklusive Zubehör, Bedienungsanleitung etc.) in einer Verpackung zu verstauen und an A-K-S Aulich-Kassen-Systeme zurückzusenden. Hierbei ist zu beachten, daß die Verpackung soweit wie möglich unversehrt bleibt und der Retouren-Aufkleber auf der Verpackung aufgebracht wird. Unfreie Rücksendungen können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden. Im Falle der Verschmutzung oder Beschädigung von zurückgesandter Ware bleibt das Zurückbehaltungsrecht in anteiliger oder vollständiger Höhe des Kaufpreises vorbehalten. Das Rückgaberecht gilt nur im Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts. Ende der Rückgaberechtsbelehrung.

§ 6 Mängelansprüche, Garantiebedingungen, Schadenersatzansprüche

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Mängelansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung besteht das Wahlrecht des Kunden zwischen dem Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises. Soweit für Waren durch den Hersteller eine Garantie gewährt wird, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind. Die Herstellergarantie ist nur in der BRD gültig. Ausländische Kunden müssen im Garantiefall die Geräte in Deutschland zur Reparatur geben, die evtl. entstehenden Versandkosten muß der Käufer selbst tragen. Das deutsche Recht findet Anwendung. Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu. Auch für diesen Artikel gelten das o. g. Rückgaberecht und die Mängelansprüche. Mündliche oder schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware sind nicht als Zusicherung von Eigenschaften, sondern lediglich als Kaufberatung anzusehen.

Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, soll er sich bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer schriftlich bestätigen lassen und gegenüber A-K-S Aulich-Kassen-Systeme unverzüglich eine Mitteilung zu machen, dass die Annahme wegen der beschädigten Verpackung unter Vorbehalt geschieht. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, sollen gegenüber A-K-S Aulich-Kassen-Systeme innerhalb von 3 Tagen (ausreichend ist das Datum des Poststempels) schriftlich gemeldet werden. Die Nichtbeachtung dieser Bitte führt nicht zur Einschränkung oder zum Verlust irgendwelcher Mängelansprüche.

§7Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offenstehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.

§ 8 Verträge mit Kaufleuten, jur. Pers. d. öff. Rechts, öff.-rechtl.

Sondervermögen:

Für Vertrage mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gelten folgende Besonderheiten: Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Rechte und Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl frei gegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum für uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

Der Käufer verwahrt das Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für fremde Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von A-K-S Aulich-Kassen-Systeme hinweisen und A-K-S Aulich-Kassen-Systeme unverzüglich benachrichtigen, damit A-K-S Aulich-Kassen-Systeme seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

§9Hinweis auf Datenerhebung

A-K-S Aulich-Kassen-Systeme bearbeitet Kundendaten zur Durchführung von Anfragen oder Aufträgen und zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung. Von A-K-S Aulich-Kassen-Systeme beauftragte Dienstleister erhalten im Rahmen der Auftragsverwaltung (§ 11 BDSG) Kundendaten nur insoweit, als diese zur Ausführung der Dienstleistungen notwendig sind. Anderen Unternehmen werden im zulässigen Rahmen des BDSG Kundendaten zur einmaligen Nutzung zur Verfügung gestellt. Jeder Kunde hat das Recht, der Zusendung von Produktinformationen per Post oder E-Mail jederzeit zu widersprechen. Bis zum Eingang des Widerspruchs ist der Kunde mit der Zusendung von Produktinformationen per Post oder E-Mail einverstanden. A-K-S Aulich-Kassen-Systeme ist berechtigt, zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit Partnerunternehmen sowie mit der Schufa sowie Kreditauskunftfirmen durchzuführen.

§10 Schlußbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Bei Verträgen mit Kaufleuten, Handelsgesellschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichem Sondervermögen sowie im Fall, daß der Kunde, der nicht Verbraucher ist, seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland hat, wird der Gerichtsstand Hadamar vereinbart. Die Herstellergarantie ist nur in der BRD gültig. Ausländische Kunden müssen im Garantiefall die Geräte in Deutschland zur Reparatur geben, die evtl. entstehenden Versandkosten muß der Käufer selbst tragen. Das deutsche Recht findet Anwendung.

Stand August 2006

Anbieterkennung:

A-K-S Aulich-Kassen-Systeme Primtalstrasse 10 78628 Rottweil Telefon: 0741 / 21785 Telefax: 0741 / 2800487 E-Mail: andiprim@aol.com

USt.-Id.Nr.: DE188922068, Steuernummer: 1900108006