Kassengesetz 2020

Kassengesetz 2020

 

 

 

 

 

Ab 2020

Kassensysteme müssen ab 01.01.2020 über eine „zertifizierte Sicherheitseinrichtung“ verfügen. Diese umfasst:

  • ein Sicherheitsmodul,
  • ein Speichermedium und
  • eine einheitliche digitale Schnittstelle für den Datenzugriff des Finanzamts / Steuerprüfer.

Zusätzlich muss über den Geschäftsvorfall ein Beleg ausgestellt werden können.

Das verwendete Kassensystem ist dem Finanzamt bis 31.01.2020 mitzuteilen.

 


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