Kassengesetz 2020

Ab 2020
Kassensysteme müssen ab 01.01.2020 über eine „zertifizierte Sicherheitseinrichtung“ verfügen. Diese umfasst:
- ein Sicherheitsmodul,
- ein Speichermedium und
- eine einheitliche digitale Schnittstelle für den Datenzugriff des Finanzamts / Steuerprüfer.
Zusätzlich muss über den Geschäftsvorfall ein Beleg ausgestellt werden können.
Das verwendete Kassensystem ist dem Finanzamt bis 31.01.2020 mitzuteilen.