Ab 2020
Kassensysteme müssen ab 01.01.2020 über eine „zertifizierte Sicherheitseinrichtung“ verfügen. Diese umfasst:
Zusätzlich muss über den Geschäftsvorfall ein Beleg ausgestellt werden können.
Das verwendete Kassensystem ist dem Finanzamt bis 31.01.2020 mitzuteilen.